Kontakt

Haben Sie Fragen?

Anrufen
E-Mail schreiben
Infomaterial anfordern
Frau mit Laptop und Taschenrechner beim Steuerausgleich

Studieren  ·  5. Januar 2023

Weiterbildungskosten für Fernstudium sind steuerlich absetzbar

Sie überlegen ein Fernstudium als Weiterbildung zu absolvieren und wissen noch nicht genau, wie Sie die Kosten finanzieren sollen? Wichtig ist zu wissen, dass Sie sich einen großen Teil der bezahlten Lehrgangsgebühren und diverser weiterer Ausgaben am Ende des Jahres wieder zurückholen können. In diesem Beitrag erfahren Sie alles wissenswerte darüber.

Kostenersparnis für ArbeitnehmerInnen und Selbständige

Ausbildungs-, Umschulungs- und Weiterbildungskosten sind für ArbeitnehmerInnen und Selbständige in Österreich, Deutschland und der Schweiz steuerlich absetzbar. Das bedeutet, Sie können sich am Ende des Jahres einen Teil der für das Fernstudium fälligen Lehrgangsgebühr vom Staat wieder zurückholen.

ArbeitnehmerInnen können im Rahmen ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung die Kosten geltend machen. Selbständige Erwerbstätige haben die Möglichkeit, die Kosten in der Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgaben anzuführen.

Werbungskosten und Berufsauslage

Laptop, Handy, Buch - Werbungskosten steuerlich absetzen

Neben den Lehrgangsgebühren können auch alle anderen mit dem Fernstudium verbundenen Kosten teilweise bis gänzlich steuerlich als Werbungskosten  bzw. diverse Berufsauslagen abgesetzt werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Laptop,
  • Tablet,
  • Internet,
  • Drucker,
  • Schreibmaterial,
  • Fachliteratur,
  • Zinsen eines Studienkredits,…

Voraussetzungen für Absetzbarkeit der Weiterbildungskosten des Fernstudiums

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um Ihre Weiterbildungskosten steuerlich absetzen zu können:

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Ausbildung-, Umschulung- bzw. Weiterbildung berufstätig bzw. selbstständig sein
  • Die Weiterbildung muss Ihre berufliche Qualifikation innerhalb Ihres derzeitigen Berufs oder darüber hinaus fördern.

Wie viel bekomme ich zurück?

Abhängig von Ihrem Jahreseinkommen können Sie in Österreich bis zu 55%, in Deutschland bis zu 43,6% und in der Schweiz bis zu CHF 12.000 als Weiterbildungskosten geltend gemacht werden.

Beispiel Österreich:

  • Einkommen € 40.000 pro Jahr (Steuersatz 42%)
  • Lehrgangsgebühr € 8.900 minus € 3.738 Rückzahlung Finanzamt (=42%) = 5.162 (statt € 8.900)

Was Sie beachten müssen

Sie können nur jene Kosten absetzen, die Sie auch selbst gezahlt haben. Kosten, die Ihnen durch den/die ArbeitgeberIn abgegolten wurden, können Sie nicht mit in Ihre Steuererklärung nehmen.

Tipp: Bevor Sie selbst in die Tasche greifen, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin über Ihre Weiterbildung. In vielen Fällen übernehmen Sie die Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen und bezahlen einen Teil, teilweise auch zur Gänze, die Lehrgangsgebühr. Hier finden Sie 4 starke Argumente für Ihre/n ArbeitgeberIn.

Linie

Symbolbild: Kosten für online Masterstudium sparen

Mehr Infos zur Finanzierung eines Fernstudiums

Sie möchten mehr über Finanzierung eines Fernstudiums erfahren? In unserem Beitrag „Kosten und Finanzierung eines Fernstudiums“ sprechen wir über die Kosten, Förderungen und Rabattmöglichkeiten.

Mehr dazu

Weitere Beiträge

Studieren  ·  1. April 2025

Unterschied MA, MA (CE) und MBA? So finden Sie den richtigen Masterabschluss für Ihre Karriere

Was ist der Unterschied zwischen MA, MA (CE) und MBA? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Merkmale, Unterschiede und Vorteile für Ihre berufliche Zukunft – inkl. Entscheidungshilfe.

Mehr lesen

Studieren  ·  26. März 2025

Wie Sie als HR- oder Marketingprofi Employer Branding an der Schnittstelle meistern

Employer Branding ist mehr als ein Trend – es ist eine Schlüsselrolle im Unternehmen. Doch gerade die Schnittstellenfunktion birgt Herausforderungen. Erfahren Sie, wie Sie sie erfolgreich meistern.

Mehr lesen

News  ·  18. März 2025

Neuer Master für HR & Marketing: MA (CE) Personalmarketing & Employer Branding

Employer Branding gewinnt rasant an Bedeutung! Unser neuer Masterlehrgang MA (CE) Personalmarketing & Employer Branding der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Burgenland schließt die Lücke zwischen Human Ressource und Marketing. Lernen Sie, wie Sie eine starke Arbeitgebermarke aufbauen, Talente gewinnen und langfristig binden. Jetzt informieren!

Mehr lesen

Alle Beiträge