Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Hochschullegistikpakets am 1. Oktober 2021 wurden umfassende Gesetzesänderungen im Bereich der Weiterbildungsprogramme in Österreich eingeführt. Diese Novelle stellte das größte Reformprojekt seit 1995 dar und hatte das Ziel, die hochschulische Weiterbildung auf ein neues Niveau zu heben. Mit Mai 2024 wurden erneute Änderungen dieser Gesetzte vorgenommen. Die Neuerungen betreffen Masterstudien und vor allem Fernstudienprogramme.
Gesetzesänderungen im Überblick
Bis Oktober 2023 durften Personen ohne Matura oder einem Hochschulabschluss zu einem Masterlehrgang mit 60, 90 oder 120 ECTS zugelassen werden. Die Novelle brachte eine neue Regel mit der nur noch Personen mit Hochschulabschluss (mind. Bachelorniveau mit 180 ECTS) einen Master absolvieren durften. Diese Regelung wurde im Mai 2024 erneut geändert. Mit 1. Juli 2024 ist es wieder möglich, einen Masterabschluss (einen MBA) ohne Matura und Bachelorabschluss zu erlangen. Allerdings muss ein solches Programm mindestens 120 ECTS-Punkte umfassen.
Auswirkungen der Gesetzesänderung
Die Gesetzesänderungen haben zur Einführung neuer Programme geführt, die von den Anbietern erstellt und akkreditiert werden müssen. Dieser Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Ab Juli 2024 sind offiziell Zulassungen zu Masterstudien (MBA) auch ohne Matura und Bachelorabschluss möglich.
Neu: MBA ohne Matura/Abitur und Bachelor-Abschluss
Mit 1. August 2024 ist unser neuen MBA Crossmediales Marketing, Event- und Kommunikationsmanagement verfügbar. Dieser MBA Lehrgang umfasst 120 ECTS und öffnet damit wieder die Türen für Interessierte ohne Matura/Abitur und Bachelor-Abschluss. Die Mindestanforderung für die Zulassung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung.
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