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Frau in Bildungskarenz mit Kind vor dem Laptop auf dem Sofa beim MBA Studium

News  ·  26. Februar 2025

Neuerungen zur Bildungskarenz: Wichtige Änderungen für Aus- und Weiterbildungen – und was die Zukunft bringen könnte

Mit Herbst 2024 trat eine neue Regelung des Arbeitsmarktservice (AMS) für die Bildungskarenz in Kraft. Die neuen Bestimmungen sind auch 2025 gültig und unterscheiden nun klarer zwischen Studium und Weiterbildung. Besonders die Anforderungen an den Bildungsfortschritt wurden konkretisiert, was sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Bildungseinrichtungen von Bedeutung ist.

Doch während sich viele darauf einstellen, die neuen Nachweise zu erbringen, zeichnet sich am politischen Horizont bereits Unsicherheit ab: Wird die Bildungskarenz in Zukunft überhaupt noch existieren?

Mit der neuen Regierung und den angekündigten arbeitsmarktpolitischen Veränderungen ist nicht mehr gesichert, ob die derzeitigen Fördermodelle in ihrer aktuellen Form bestehen bleiben. Wer eine Weiterbildung oder ein Studium mit Bildungskarenz plant, sollte sich daher rasch entscheiden, bevor mögliche politische Reformen diese Möglichkeit einschränken oder gar abschaffen.

Wesentliche Neuerungen zur Bildungskarenz im Überblick

Unterscheidung zwischen Studium und Weiterbildung

  • Studium: Wer eine gültige Inskriptionsbestätigung einer Hochschule vorlegen kann (wie bei unseren MBA-Fernstudienprogrammen), befindet sich in einem Studium. Nach sechs Monaten muss ein Nachweis über mindestens 8 ECTS-Punkte erbracht werden.

 

  • Weiterbildung: Liegt keine Inskriptionsbestätigung vor, wird die Maßnahme als Weiterbildung gewertet. Hier müssen wöchentlich mindestens 20 Stunden Lernaufwand nachgewiesen werden. Ist die Weiterbildung online, müssen davon mindestens 25 % in Echtzeit mit Trainer:innen stattfinden.

Konkretisierung der Weiterbildungsanforderungen

Zukünftig müssen die Anmeldebestätigungen bestimmter Kriterien entsprechen, um die Anerkennung durch das AMS zu erhalten. Dies gilt jedoch nur für Weiterbildungen. Hierzu zählen:

  • Fixer Beginn und fixer Endtermin der Bildungsmaßnahme.
  • Der wöchentliche Zeitaufwand, der für Präsenz- oder Live-Online-Seminare erforderlich ist.
  • Seminaristischer Anteil: Mindestens 25 % der Wochenstunden müssen in Echtzeit durch eine natürliche Person vermittelt werden.
  • Ergänzende Lern- und Übungseinheiten können den restlichen Zeitaufwand abdecken, müssen jedoch verpflichtend absolviert werden und sind Teil des Schulungsplans.
  • Nachweisbare Kommunikation mit dem Kursinstitut oder den Trainer_innen, abseits von Live-Seminaren.
  • Ein klar definiertes Ausbildungsziel (z. B. Zertifizierung, zu erwerbende Kenntnisse).
  • Unterschrift der Teilnehmenden und der Bildungseinrichtung zur Bestätigung der Teilnahme und des Schulungsplans.

Diese strengeren Regeln haben vor allem Auswirkungen auf klassische Weiterbildungen, während akkreditierte Studiengänge wie MBA-Programme weiterhin als Studium gelten und damit die Anforderungen automatisch erfüllen.

Bildungskarenz in Gefahr? Die politischen Unsicherheiten 2025

Obwohl die Bildungskarenz derzeit eine bewährte Möglichkeit ist, sich weiterzubilden, gibt es politische Entwicklungen, die sie ins Wanken bringen könnten. Neue Regierungspläne und mögliche Einschnitte im Bereich Arbeitsmarkt- und Sozialförderungen werfen Fragen auf:

  • Budgetkürzungen: Im Zuge neuer Sparmaßnahmen könnten Sozialleistungen wie das Weiterbildungsgeld überarbeitet oder eingeschränkt werden.
  • Veränderte arbeitsmarktpolitische Prioritäten: Manche Parteien fordern eine stärkere Orientierung auf Beschäftigungsförderung statt längerer Freistellungen für Bildung.
  • Regulierung von Online-Weiterbildungen: Die neuen Regeln zeigen bereits, dass der Staat Online-Weiterbildungen strenger kontrollieren will. Künftig könnte es für Arbeitnehmer:innen noch schwieriger werden, Bildungskarenz für flexible Lernmodelle zu nutzen.

Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie sich aktuell für eine Bildungskarenz interessieren, sollten Sie nicht zu lange zögern. Die politische Zukunft dieser Förderung ist ungewiss, und wer sich jetzt anmeldet, kann sich die Bildungskarenz noch unter den aktuellen Bedingungen sichern.

Bildungskarenz und MBA-Lehrgänge

Für MBA-Programme und andere akademische Hochschullehrgänge, die nach § 9 FHG akkreditiert sind, haben diese Änderungen keine Auswirkungen. Da für MBA-Studiengänge eine Inskriptionsbestätigung ausgestellt wird, gelten sie weiterhin als Studium – und erfüllen damit automatisch die Anforderungen für die Bildungskarenz.

Fazit: Jetzt handeln bevor es zu spät ist

Die neuen Regelungen zur Bildungskarenz sind bereits in Kraft – und die Zukunft dieser Fördermöglichkeit ist unsicher. Wer sich weiterbilden möchte, sollte nicht abwarten, sondern sich noch jetzt die Bildungskarenz sichern, bevor politische Reformen einen Strich durch die Rechnung machen.

Nutzen Sie diese Chance! Holen Sie sich mehr Infos zum Bildungskarenzantrag und informieren Sie sich über unsere MBA-Programme und sichern Sie sich Ihre berufliche Zukunft:

Gewünschtes Programm:(erforderlich)
Ich habe ein abgeschlossenes Studium (mind. Bachelorniveau mit 180 ECTS)
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