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Frau in Bildungskarenz mit Kind vor dem Laptop auf dem Sofa beim MBA Studium

News  ·  8. April 2025

Neuerungen zur Bildungskarenz 2025 & 2026: Wichtige Änderungen für Aus- und Weiterbildungen

Update: Bildungskarenz wird durch Weiterbildungszeit ersetzt – Wichtige Änderungen ab 2026

Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, die bisherige Bildungskarenz abzuschaffen und durch die sogenannte Weiterbildungszeit zu ersetzen. Diese Neuregelung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und bringt bedeutende Veränderungen für Arbeitnehmer:innen, die eine Aus- oder Weiterbildung anstreben.

Übergangsregelung bis Ende 2025

Mit 1. April 2025 wurde das bisherige Modell der Bildungskarenz abgeschafft. Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurde eine Übergangsregelung verankert: Wurde eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart, so können offene Module dann absolviert werden, wenn für diese ein bis Ende März 2025 zuerkannter Anspruch von Seiten des AMS vorliegt. Ebenso sollen diese Regelungen gelten, wenn bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.

Dennoch kann eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit weiterhin mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden, allerdings ohne staatliche Unterstützung. Von einer bereits vereinbarten Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können Arbeitnehmer:innen in diesem Fall zurücktreten.

Einführung der Weiterbildungszeit ab 2026

Ab dem 1. Jänner 2026 tritt die neue Weiterbildungszeit in Kraft, die gezielt darauf ausgerichtet ist, Weiterbildung moderner, gezielter und arbeitsmarktorientierter zu fördern. Dieses Modell orientiert sich an Empfehlungen des Rechnungshofs und des WIFO und bringt folgende Neuerungen mit sich:

  • Jährliches Förderbudget: Maximal 150 Millionen Euro stehen für die Weiterbildungszeit zur Verfügung. (statt 512 Mio. Euro)
  • Tägliche Unterstützung: Teilnehmer:innen erhalten mindestens 32 Euro pro Tag als finanzielle Unterstützung.
  • Beschäftigungsdauer: Arbeitnehmer:innen müssen mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber beschäftigt sein, um Anspruch auf die Weiterbildungszeit zu haben.
  • Mindestumfang der Weiterbildung: Die Weiterbildung muss mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Für Personen mit Betreuungspflichten reduziert sich dieses Pensum auf 16 Wochenstunden. Bei Studien sind 20 ECTS pro Semester erforderlich (bis 2025 waren es 8 ECTS), mit einer Reduktion auf 16 ECTS bei Betreuungspflichten.

Neue Pflichten für Antragsteller:innen

Um die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen, wurden zusätzliche Anforderungen eingeführt:

  • Verpflichtende Bildungsberatung: Vor der Antragstellung muss eine Bildungsberatung absolviert werden, um die Zielgerichtetheit der Weiterbildung zu gewährleisten.
  • Teilnahme an Präsenz- oder Live-Online-Formaten: Es wird ein verstärkter Fokus auf seminaristische Bildungsveranstaltungen gelegt, um die Anwesenheit und aktive Teilnahme zu fördern. Was dies für reine Fernstudienprogramme bedeutet bleibt ungewiss. 
  • Verpflichtender Nachweis nach Abschluss: Nach Beendigung der Weiterbildung ist eine Teilnahmebestätigung vorzulegen. Bei Nichterfüllung dieser Nachweispflicht kann es zu Rückforderungen der erhaltenen Förderungen kommen.

Auswirkungen auf Fernstudienprogramme

Diese Neuerungen bedeuten, dass reine Fernstudienprogramme, die ausschließlich auf asynchrones Lernen setzten, möglicherweise nicht mehr die Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit erfüllen. Hier gilt es abzuwarten, welche Rahmenbedingungen in den Gesetzen verankert werden und ob Fernstudienprogramme, die seit Jahren für Flexibilität, Chancengleichheit und barrierefreie Bildung stehen, künftig ebenfalls als förderwürdig anerkannt bleiben.

Wir hoffen sehr, dass die Regierung bei der finalen Ausgestaltung der Weiterbildungszeit die Bedürfnisse moderner Lernender nicht aus den Augen verliert. Denn Bildung muss sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren, nicht umgekehrt. Gerade Fernstudien ermöglichen es, berufliche Weiterbildung mit Familie, Job und individuellen Lebensumständen zu vereinen – am Puls der Zeit, ortsunabhängig und für alle zugänglich.

Trotz neuer Regeln: Wir begleiten Sie auf Ihrem Weiterbildungsweg

Die geplanten Änderungen rund um Bildungskarenz und Weiterbildungszeit werfen viele Fragen auf – doch eines bleibt klar: Weiterbildung ist und bleibt der Schlüssel zu persönlichem und beruflichem Wachstum. Auch wenn Fördermöglichkeiten sich verändern, gibt es Wege, sich den Traum vom Studium dennoch zu erfüllen.

Unsere Studienprogramme sind zu 100 % online, flexibel und praxisorientiert. Und lassen sich auch ohne Weiterbildungszeit berufsbegleitend absolvieren. Hier finden Sie weitere Gründe, die für ein Fernstudium sprechen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den passenden Weg, wie Sie Ihre Weiterbildung erfolgreich umsetzen können.

Holen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich Info-Material zu unseren Programmen, welche wir in Kooperation mit der Hochschule Burgenland anbieten:

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