
Bildungskarenz & Weiterbildungszeit 2026: Neue Regeln und Änderungen für Aus- und Weiterbildungen
Die Bildungskarenz war viele Jahre eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildung in Österreich. Doch mit 1. Jänner 2026 tritt ein neues Modell in Kraft: die sogenannte Weiterbildungszeit. Diese bringt strengere Voraussetzungen, begrenzte Fördermittel und neue Anforderungen für Arbeitnehmer:innen und Studierende.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Welche Änderungen ab 2026 gelten
- Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen
- Wie hoch die Förderung ist
- Was das konkret für den Traum vom Studium oder Ihrer Weiterbildung bedeutet
- Wie Sie Ihre Chancen auf Förderung erhöhen
Was ist die Bildungskarenz bzw. Weiterbildungszeit?
Die Bildungskarenz ermöglicht es Arbeitnehmer:innen, sich für eine Weiterbildung vorübergehend vom Job freistellen zu lassen. In dieser Zeit können Sie sich voll auf Ihre berufliche Qualifikation konzentrieren.
Ab 2026 wird diese Modell im Rahmen der sogenannten Weiterbildungszeit (§37e Arbeitsmarktservicegesetz) neu geregelt.
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbildungsbeihilfe. Das Arbeitsmarktservice (AMS) entscheidet im Einzelfall, ob eine Weiterbildung arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und förderwürdig ist.

Voraussetzungen für Bildungskarenz und Weiterbildungszeit ab 2026
Die Voraussetzungen wurden deutlich geschärft.
Mindestbeschäftigungsdauer
Sie müssen vor Beginn nachweisen, dass sie mindestens 12 Monate ununterbrochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung nachgegangen sind.
Wichtig:
- Zeiten mit Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld zählen grundsätzlich mit
- aber nicht, wenn sie in den letzten 26 Wochen vor Beginn liegen
- ein direkter Übergang von Elternkarenz in Bildungskarenz ist daher nicht mehr möglich
Zusätzliche Voraussetzungen für Master- und Diplomabsolvent:innen
Wer bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen hat, benötigt:
- mindestens 208 Wochen (4 Jahre) arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung
Ziel dieser Regelung ist es, Fördermittel stärker auf geringer qualifizierte Arbeitnehmer:innen zu konzentrieren.
Mindestumfang der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss einen klaren beruflichen Bezug haben und ausreichend intensiv sein:
- mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung
- bei Betreuung eines Kindes unter 7 Jahren: mindestens 16 Wochenstunden
Für ein Studium gilt:
- mindestens 20 ECTS pro Semester
- bei Betreuungspflichten: mindestens 16 ECTS
Hobby-Kurse oder rein private Interessen werden nicht gefördert.

Höhe der Weiterbildungsbeihilfe vom AMS
Die Förderung erfolgt durch die sogenannte Weiterbildungsbeihilfe.
Förderhöhe 2026:
- mindestens: 40,40 € pro Tag
- maximal: 67,96 € pro Tag
- einkommensabhängig
Diese dient zur teilweisen Sicherung Ihres Lebensunterhalts während der Weiterbildung.
Wichtig:
- kein Rechtsanspruch
- Entscheidung erfolgt individuell durch das AMS
- Förderbudget ist auf 150 Millionen Euro pro Jahr begrenzt
Zum Vergleich: Früher lag das Budget bei rund 650 Millionen Euro.
Das bedeutet: Förderungen werden selektiver vergeben und es lohnt sich schnell zu sein und so rasch wie möglich mit seinem Studium zu starten (nicht warten bis September, wo alle starten und Förderung beantragen!).
Neue Verpflichtungen des Arbeitgebers ab 2026
Eine wichtige Neuerung betrifft Arbeitnehmer:innen mit höherem Einkommen.
Wenn Ihr Bruttogehalt mehr als 50% der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage beträgt (2026: 3.456€) dann gilt:
- Ihr Arbeitgeber muss 15% der Weiterbildungsbeihilfe zuschießen
- dieser Zuschuss reduziert die AMS-Beihilfe entsprechend
- dder Zuschuss darf die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten
Ziel dieser Maßnahme ist eine stärkere Förderung von geringerem Einkommen.

Pflicht zur Bildungsberatung
Je nach Einkommen kann eine verpflichtende Bildungsberatung erforderlich sein.
Dabei prüft das AMS unter anderem:
- arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit
- Erfolgsaussichten der Weiterbildung
- berufliche Verwertbarkeit
Diese Beratung muss vor Antragstellung erfolgen.
Antrag auf Weiterbildungsbeihilfe: Fristen und Ablauf
Der Antrag kann frühestens 3 Monate vor Beginn der Weiterbildung eingereicht werden.
Das AMS prüft:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- berufliche Relevanz
- Erfolgsaussichten
- Budgetverfügbarkeit
Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser sind Ihre Chancen auf Förderung.
Was bedeuten diese Änderungen konkret für Studierende und Weiterbildungsteilnehmer:innen?
- Frühzeitige Planung ist entscheidend. Da die Förderung begrenzt ist sollten Sie Ihre Weiterbildung frühzeitig planen, den Antrag rechtzeitig einreichen und Ihren Arbeitgeber früh einbinden.
- Höhere Leistungsanforderungen: Mindestens 20 ECTS pro Semester. Ein langsames oder gestrecktes Studium ist schwieriger förderfähig. Die Programme an der eLearning Academy bieten die Flexibilität im eigenen Tempo voranzukommen.
- Förderung ist nicht garantiert: Selbst wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, kann der Antrag abgelehnt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Formulierung der Arbeitsmarktrelevanz und des beruflichen Nutzens, damit Ihr Antrag formell gut aufgestellt ist.
- Besonders relevant für berufliche Neuorientierung und Karriereentwicklung: Die Förderung eignet sich besonders gut für berufliche Neuorientierung, Aufstieg in Führungspositionen (durch MBA möglich), Spezialisierungen, akademische Weiterbildungen.
Unsere Empfehlung: Weiterbildung strategisch planen
Die neuen Regeln bedeuten nicht das Ende der Bildungskarenz, aber sie erfordern bessere Planung. Wer frühzeitig plant und eine arbeitsmarktrelevante Weiterbildung wie ein Masterstudium wählt, hat weiterhin gute Chancen auf Förderung.
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