News · 8. April 2025
News · 8. April 2025
Update: Bildungskarenz wird durch Weiterbildungszeit ersetzt – Wichtige Änderungen ab 2026
Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen, die bisherige Bildungskarenz abzuschaffen und durch die sogenannte Weiterbildungszeit zu ersetzen. Diese Neuregelung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und bringt bedeutende Veränderungen für Arbeitnehmer:innen, die eine Aus- oder Weiterbildung anstreben.
Mit 1. April 2025 wurde das bisherige Modell der Bildungskarenz abgeschafft. Das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld sind mit 31. März 2025 ausgelaufen. Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurde eine Übergangsregelung verankert: Wurde eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart, so können offene Module dann absolviert werden, wenn für diese ein bis Ende März 2025 zuerkannter Anspruch von Seiten des AMS vorliegt. Ebenso sollen diese Regelungen gelten, wenn bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
Dennoch kann eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit weiterhin mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vereinbart werden, allerdings ohne staatliche Unterstützung. Von einer bereits vereinbarten Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können Arbeitnehmer:innen in diesem Fall zurücktreten.
Ab dem 1. Jänner 2026 tritt die neue Weiterbildungszeit in Kraft, die gezielt darauf ausgerichtet ist, Weiterbildung moderner, gezielter und arbeitsmarktorientierter zu fördern. Dieses Modell orientiert sich an Empfehlungen des Rechnungshofs und des WIFO und bringt folgende Neuerungen mit sich:
Um die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Weiterbildungsmaßnahmen sicherzustellen, wurden zusätzliche Anforderungen eingeführt:
Diese Neuerungen bedeuten, dass reine Fernstudienprogramme, die ausschließlich auf asynchrones Lernen setzten, möglicherweise nicht mehr die Voraussetzungen für die Weiterbildungszeit erfüllen. Hier gilt es abzuwarten, welche Rahmenbedingungen in den Gesetzen verankert werden und ob Fernstudienprogramme, die seit Jahren für Flexibilität, Chancengleichheit und barrierefreie Bildung stehen, künftig ebenfalls als förderwürdig anerkannt bleiben.
Wir hoffen sehr, dass die Regierung bei der finalen Ausgestaltung der Weiterbildungszeit die Bedürfnisse moderner Lernender nicht aus den Augen verliert. Denn Bildung muss sich an der Lebensrealität der Menschen orientieren, nicht umgekehrt. Gerade Fernstudien ermöglichen es, berufliche Weiterbildung mit Familie, Job und individuellen Lebensumständen zu vereinen – am Puls der Zeit, ortsunabhängig und für alle zugänglich.
Die geplanten Änderungen rund um Bildungskarenz und Weiterbildungszeit werfen viele Fragen auf – doch eines bleibt klar: Weiterbildung ist und bleibt der Schlüssel zu persönlichem und beruflichem Wachstum. Auch wenn Fördermöglichkeiten sich verändern, gibt es Wege, sich den Traum vom Studium dennoch zu erfüllen.
Unsere Studienprogramme sind zu 100 % online, flexibel und praxisorientiert. Und lassen sich auch ohne Weiterbildungszeit berufsbegleitend absolvieren. Hier finden Sie weitere Gründe, die für ein Fernstudium sprechen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir den passenden Weg, wie Sie Ihre Weiterbildung erfolgreich umsetzen können.
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